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Von Brigitte Neuschäfer (BM)
Hundehalter werden ab Januar 2016 mehr Steuern an die Stadt zahlen müssen. Auch die Einführung des extrem hohen Steuersatzes für Kampfhunde ist beschlossen. Ausnahme: Wer einen Kampfhund nach Rassen-Definition der Landeshundeverordnung hält, muss den Steuersatz von 650 Euro jährlich nicht zahlen, wenn er nachweisen kann, dass sein Tier einen durch Sachverständige abgenommenen Wesenstest bestanden hat.
Das entschied der Stadtrat. Er folgte einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen. Deren Forderung: Wer einen Kampfhund besitzt, der aber gutachterlich als nicht aggressiv und vom Wesen her gutartig eingestuft ist, soll nur die normale Hundesteuer, nicht aber die extrem hohe für Kampfhunde zahlen müssen. Dadurch entgehen der Stadt Mehreinnahmen von jährlich 7500 Euro. Das soll nach Vorschlag der Grünen finanziell ausgeglichen werden: Halter von normalen Hunden zahlen künftig nicht wie geplant zehn, sondern 15 Euro mehr pro Jahr und Hund. Die neuen Steuersätze ab 2016: 95 Euro für einen Hund pro Jahr (bisher 80 Euro), 125 Euro je Tier bei zwei Hunden (110 Euro), 140 Euro bei drei und mehr Tieren (125 Euro). Für Kampfhunde laut Liste werden ohne Wesenstest pro Jahr 650 Euro Steuern fällig. Wer zwei oder mehr hält, zahlt 750 Euro.
Den Wesenstest, der unter anderem von Kreisveterinären abgenommen wird, zahlt der Hundehalter - einmalig ein dreistelliger Betrag, der unter dem Jahressatz für die Kampfhundesteuer liegt.
Die SPD lehnte die Gegenfinanzierung über eine höhere allgemeine Hundesteuer ab. Auch die FaB stimmt dem Steuermodell nicht zu. "Wir lehnen die Hundesteuer generell ab, solange andere Tierhalter keine Steuern zahlen müssen", sagt die Fraktionsvorsitzende Brigitte Thiel. Im Vorfeld der Debatte hatte die FaB eine Einführung der Pferdesteuer gefordert, war damit aber gescheitert.
Quelle: RP
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