Alle Erstwähler*innen zur Europawahl am 09.06.2024 sind herzlich eingeladen!

Ein neues Schwimmbad für Hückeswagen

Der Stadtrat bricht sein Versprechen!

Alle Fraktionen haben den Bürger*innen in Hückeswagen den Neubau eines familienfreundlichen Hallenbades versprochen. Wir haben bis zur letzten Sekunde dafür gekämpft und uns für ein Hallenbad mit Sauna, Riesenrutsche, 3-Meter-Sprungturm, Außengelände und einem Imbiss eingesetzt. Die Blockadehaltung von CDU, FDP, FaB und dem Bürgermeister hat all dies verhindert. Jetzt wurde der Neubau eines reinen, langweiligen und gesichtslosen Sportbades beschlossen. Dem konnten wir nicht zustimmen! Wir sind nach wie vor der Meinung, Schwimmenlernen kann man nur, wenn man beim Besuch des Bades Spaß und Freude hat. Hückeswagen hat jetzt den Fehler der Nachbarstädte nachgeahmt, wo Kinder, Jugendliche und Familien ihr Bad nicht mehr besuchen und dort gähnende Leere herrscht. Die Kosten werden auf ca. 30 Millionen Euro geschätzt, mit jährlichen Unterhalts- und Betreiberkosten von ca. 3 Millionen Euro. Das sind nicht nachvollziehbare und unakzeptable Beträge für ein Bad, dass nicht annährend so viel bietet, wie das bisherige Bürgerbad.

How it started – how it’s going
Mit dem Ratsbeschluss vom 15.12.23 haben die Vertreter*innen der Hückeswagener Bürgerschaft den Neubau des Bürgerbades beschlossen. Im Vorfeld des Ratsbeschlusses wurde in diversen Veranstaltungen über zukünftige Varianten beraten. Bereits in einer frühen Phase wurde einem Neubau für geschätzte 20 Mio. Euro der Vorzug gegeben. Noch einmal zurück: In Corona-Zeiten wurden bei Wartungsarbeiten Schäden an den tragenden Holzleimbindern der Dachkonstruktion erkannt. Zu diesem Zeitpunkt war das Bürgerbad zwar in die 'Jahre gekommen', aber einige Gebäudeteile waren bereits saniert und das Schwimmbad vollumfänglich funktionsfähig. Mit dem Stillstand des Badebetriebes wurden weitere Mängel erfasst. Hieraus erfolgte ein erstes Sanierungskonzept inklusive Brandschutzgutachten mit einer Kostenschätzung für die einzelnen Gewerke. Alternativ erfolgte eine pauschale Kostenschätzung für einen Neubau. Bei ähnlich gelagerten Kosten der Gegenüberstellung von Sanierung zu Neubau wurde dann, wie in einem Tunnelblick, das Thema einer möglichen Sanierung komplett außer Acht gelassen. Im o. g. Ratsbeschluss wurden mögliche Folgekosten in der Entscheidung vollständig ausgeblendet. Hier rechnet man je 10 Mio. Euro Investitionskosten eine gute Million Euro Folgekosten jedes Jahr. Aus der Stadtgeschichte vieler Kommunen lässt sich ablesen, dass die Bürgerschaft zwar ein Schwimmbad wollte und die erforderlichen Finanzmittel bereitstellte, Familienbäder jedoch selten kostendeckend betrieben werden können. In überschuldeten Kommunen mussten dann Jahre später die Schwimmbäder, als größter freiwilliger Kostenblock, wieder komplett stillgelegt werden. Für Hückeswagen bedeutet ein neues Bürgerbad eine geschätzte Verdoppelung der jährlichen Betriebskosten. Hintergrund sind, trotz energetisch hoher Anforderung an den Neubau, die umfangreichen Wartungs- und Betriebskosten modernen Bädertechnik, sowie Abschreibungen und Zinsen. Der Ratsbeschluss für den Neubau basiert, bei reduzierten Leistungsinhalten, auf einer Kostenschätzung von 30 Mio. Euro. Begriffe wie 'Nachhaltigkeit' oder spätere 'Betriebskosten' waren nicht Bestandteil der Ratsentscheidung. Hauptsache es wird endlich ein neues Schwimmbad gebaut.

Jahreshauptversammlung am 13.11.2023

Unsere Jahreshauptversammlung findet dieses Jahr am 13.11.2023 um 19 Uhr im Kultur-Haus Zach statt.

Als Gastredner konnten wir Herrn Dr. med. Ralph Krolewski gewinnen. Er ist niedergelassener Allgemeinmediziner in Gummersbach und seit 2008 Vorstandsmitglied des Hausärzteverbandes Nordrhein e. V. . Das Besondere ist, dass er "Klima-Sprechstunden" abhält. Dr. Krolewski berät Patient*innen zu einem gesundheitsbewussten und klimafreundlichen Lebensstil. Seit 2015 beschäftigt er sich intensiv mit dem Thema Klimaschutz. Er nahm an der Klimakonferenz in Katowice und an speziellen Gipfeltreffen zum Thema Klimawandel und Gesundheit teil. International ist Dr. Krolewski auch bei den Global Family Doctors aktiv. Es verspricht also ein sehr interessanter Vortrag zu werden, denn Bewegung und Ernährung spielen nicht nur für die persönliche Gesundheit eine Rolle, sondern stehen in engem Zusammenhang mit dem Ressourcenverbrauch und der Belastung der natürlichen Lebensgrundlagen. Klimaschutz = Gesundheitsschutz!

Neben der Rede von Dr. med. Ralph Krolewski wird auch Bürgermeisters Dietmar Persian ein Grußwort an uns richten. Weitere Punkte auf der Agenda sind die Berichte aus der Fraktion, des Vorstandes, des Kassierers und der Kassenprüfer. Es stehen auch wieder Wahlen an: Vorsitzende*r inkl. Stellvertreter*in, Kassierer*in, Beisitzer*innen, zwei Kassenprüfer*innen und ein*e Delegierte*r für den Kreisausschuss. Des Weiteren werden wir über Spenden & Finanzen, Termine, sowie verschiedene andere Dinge berichten.

Gäste sind herzlich willkommen!

Grundsteuer B - Update

Was ist die Grundsteuer B und wer zahlt sie?

Die Grundsteuer besteuert den Grund und Boden einschließlich der Gebäude. Gegenstand der Grundsteuer B sind Grundstücke mit Wohnbebauung, im Gegensatz zur Grundsteuer A = agrarisch, wo landwirtschaftlich oder fortwirtschaftlich genutzte Flächen besteuert werden.
Besteuert wird immer der Eigentümer, der von seiner Kommune eine jährliche Rechnung mit Quartalszahlungen erhält. Der Empfänger der Grundsteuer B ist die Kommune, also die Schloss-Stadt Hückeswagen.
Die Grundsteuer B fällt sowohl bei eigengenutzten Gebäuden, als auch bei vermieteten Immobilien an, daher kann der Vermieter als Eigentümer die Grundsteuer anteilig auf die Mieter entsprechend § 2 I Nr. 1 Betriebskostenverordnung umlegen. Der Umlagemaßstab richtet sich nach dem mietvertraglich vereinbarten Umlageschlüssel. Wurde nichts vereinbart, gilt nach § 556a BGB die Wohnfläche als Umlageschlüssel. Betroffen sind alle, auch die Unternehmen.

Wie ermittelt sich die Grundsteuer B?

Die für die Steuerberechnung maßgebenden Komponenten der Grundsteuer B sind Einheitswert und Steuermesszahl, sowie der Hebesatz der Kommune. Auf dem Bescheid steht dabei immer der Steuermessbetrag (= Einheitswert x Steuermesszahl). Der Einheitswert wird zum Zeitpunkt der Veranlagung festgelegt und ist dann für die Folgezeiträume maßgeblich. Die Steuermesszahlen betragen für Einfamilienhäuser bis 38.346,89 € Einheitswert 2,6%, für Zweifamilienhäuser 3,1%, für Eigentumswohnungen, unbebaute Grundstücke und Einfamilienhäuser über oben genanntem Einheitswert 3,5%.
Der Hebesatz liegt in der Verantwortung der Kommune/Gemeinde und bestimmt damit die Höhe der Steuer durch Festsetzung eines auf den Steuermessbetrag anzuwendenden Prozentsatzes. Dies ist der sogenannte Hebesatz.
Beispiel: Das Finanzamt hat den Einheitswert für eine Immobilie auf 30.677 € festgestellt und den Grundsteuermessbetrag auf 79,76 € (€ 30.677 x 2,6%) festgesetzt. Bei einem Hebesatz der Gemeinde für die Grundsteuer B von 698 % beträgt die jährliche Grundsteuer somit 556,72 €.
Maßgeblich für die Berechnung ist also der Einheitswert und natürlich später der Hebesatz der Kommune.
Einfluss auf die Höhe des Einheitswertes haben die Lage, die Bauweise und die Ausstattung der Immobilie. Je jünger das Gebäude, desto höher der Einheitswert, da in der Regel die Bauweise sowie die Ausstattung besser sind.
Die Hebesätze für die Schlossstadt Hückeswagen sind bis 2025 bereits festgelegt, da diese maßgeblicher Bestandteil des Haushaltsicherungskonzeptes sind.
Anbei die aktuellen Hebesätze der Schloss-Stadt Hückeswagen bis 2025:

Wie wirkt die Erhöhung des Hebesatzes auf mein Eigentum aus?

Bezogen auf den privaten Bereich (Eigenheim/Mietswohnung) wollen wir in einer kleinen Tabelle verdeutlichen, dass die Auswirkungen der Erhöhung des Hebesatzes im Rahmen liegen und monatlich eher im Cent-Bereich.

Update: Was passiert schon 2022?

Die Grundbesitzwerte werden auf den 01.01.2022 neu festgelegt. Hierzu müssen die Eigentümer Auskünfte über ELSTER zu ihrem Grundbesitz erteilen. Die Abgabefrist läuft nach derzeitigem Stand bis zum 31.10.2022. Hier geht es im Wesentlichen um die Angaben zu:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Baujahr
  • Wohnflächen
     

Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

  • Grundsteuerwert: ermittelt das Finanzamt anhand einer Feststellungserklärung
  • Steuermesszahl: gesetzlich festgelegt und soll dann
  • Hebesatz: legt Stadt beziehungsweise Gemeinde fest
     

Die Steuermesszahl wird stark gesenkt. Weil die Immobilienwerte seit 1935, bzw. 1964 stark gestiegen sind, wird die fiktive Steuermesszahl angepasst. Künftig hat sie mit 0,034 % statt 0,35 % nur noch etwa ein Zehntel ihres bisherigen Wertes. Um den sozialen Wohnungsbau und genossenschaftliches Wohnen zu fördern, ist in diesem Bereich ein zusätzlicher Abschlag von 25 % vorgesehen.

Was passiert ab 2025?

Der Bundestag hat im Herbst des vergangenen Jahres die Reform der Grundsteuer verabschiedet. Sie beinhaltet sowohl die Änderung des Grundgesetzes als auch das Grundsteuer-Reformgesetz. Der Verband Wohneigentum NRW lehnt das Bundesmodell ab. Diskussionen hierzu sind in vollem Gange.
Die Grundsteuer wird in NRW – wie auch in den übrigen Ländern – erstmals im Jahr 2025 nach neuen Regelungen erhoben.Hier wird der Immobilienwert eine entscheide Rolle spielen.

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